AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der FS-Flooring Systems Vertriebs GmbH

PRÄAMBEL: Die nachstehend angeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen richten sich ausschließlich an Vertragspartner der FS-Flooring Systems Vertriebs-GmbH denen Unternehmerschaft nach dem UGB zukommt.

  1. Der Käufer erklärt, mit der FS-Flooring Systems Vertriebs GmbH (kurz FS-Flooring Systems) als Verkäufer in ständiger Geschäftsverbindung zu stehen und den Inhalt dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben.
  2. Alle Aufträge und Vereinbarungen haben nur Geltung, wenn sie von FS-Flooring Systems schriftlich bestätigt werden. Auch vereinbarte Änderungen oder Sonderbedingungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich festgelegt werden und somit eine Ergänzung des Angebots esp. der Auftragsbestätigung darstellen.
  3. Vereinbarte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, erstere beginnen vom Tag der Antragstellung an zu laufen. Sie hängen jedoch von den Einfuhrmöglichkeiten bzw. vom Einlangen der Sendungen aus dem Auslande ab. Werden vereinbarter Liefertermin oder Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wenn die Ware von der Lieferfirma auch nicht bis zum Ablauf dieser angemessenen Nachfrist geliefert wird, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurücktreten. Bei unverschuldetem Lieferverzug (unvorhergesehene Hindernisse, höhere Gewalt usw.) stehen beiden Parteien frühestens drei Monate nach vereinbarter Lieferfrist oder vereinbartem Liefertermin ein Rücktrittsrecht zu. Der Käufer kann wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges in der Auftragserfüllung keine Ansprüche irgendwelcher Art ableiten. Die Annahme des für den Käufer verbindlichen Auftrages kann von FSFlooring Systems innerhalb von vier Wochen nach Einlangen der Auftragserteilung erfolgen. Nichtannahme oder Ablehnung des Auftrages durch FS-Flooring Systems Vertriebs-GmbH bedürfen keiner Angabe von Gründen und berechtigen den Käufer zu keinen wie immer gearteten Ersatzansprüchen gegenüber FS-Flooring Systems.
  4. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr de s Käufers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bestimmt der Verkäufer je nach Transportgut nach bestem Ermessen, ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Die Kosten der Transportversicherung trägt FS-Flooring Systems. Diese verpflichtet sich, im Versicherungsfall alle Ansprüche dem Käufer abzutreten, die ihr aus der abgeschlossenen Transportversicherung zustehen. Alle zur Wahrung von Ansprüchen gegenüber dem Transportunternehmen notwendigen Schritte und Maßnahmen hat der Käufer jeweils in Entsprechung der Transportbedingungen des den Transport durchführenden Unternehmens auf eigene Kosten und Gefahr rechtzeitig zu treffen. Bei einer nicht aus Transportgründen erfolgten Beanstandung der Ware kann nach Wahl der FS-Flooring Systems Vertriebs GmbH Ersatz geliefert oder Gutschrift erteilt werden. Eilfracht- und/oder Expressgutzuschläge gehen zulasten des Käufers.
  5. Die Preise verstehen sich innerhalb Österreichs exkl. Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich aufgrund der am Tage des Angebotes gültigen Listenpreise für die betreffende Ware, basierend auf den heutigen Lohn- und Materialkosten. Die Zahlung erfolgt zu dem in der Auftragsbestätigung vermerkten Zeitpunkt, ist ein solcher nicht vereinbart, bei Rechnungserhalt netto Kasse ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2% pro Monat berechnet. Überdies tritt Terminverlust ein. Bei Zahlungsverzug ist FSFlooring Systems berechtigt, den Besteller mit allen durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten auflaufenden Spesen, insbesondere auch den Kosten anwaltlicher Interventionen, zu belasten, sie ist weiters berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Rückstellung der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers zu begehren. In diesem Fall ist FS-Flooring Systems berechtigt, eine Vergütung für Abnutzung, Entwertung und Gewinnentgang der gelieferten Ware in Höhe von mindestens 30 Prozent des Kaufpreises ohne Notwendigkeit des Nachweises eines eingetretenen Schadens oder eines Verschuldens des Käufers zu begehren, der auch auf Anwendung eines richterlichen Mäßigungsrechtes ausdrücklich verzichtet. FS-Flooring Systems ist aber berechtigt, auch einen nachgewiesenen höheren Schaden zu verlangen. Das Gleiche gilt, wenn die gelieferte Ware infolge Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes der FS-Flooring Systems zurückgenommen wird. Zahlungsverzug hebt jede Zahlungserleichterung auf, es tritt
  6. Terminverlust ein und der Käufer verliert sämtliche ihm gewährten Rabatte.
  7. Die standardmäßigen Zahlungskonditionen innerhalb Österreichs lauten bis auf Widerruf: Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto des Verkäufers eintreffend -2 %, darüber hinaus maximal 30 Tage netto. Ein, aus welchem Grund auch immer, in nicht gerechtfertigter Höhe oder trotz verspäteter Bezahlung vom Käufer in Abzug gebrachter Skonto wird nachgefordert und unterliegt der Verrechnung von Verzugszinsen, wie in Punkt 5 definiert. Übersteigt der Wert einer einzelnen Bestellung oder der gesamte offene Betrag eines Kundenkontos eine gewisse Höhe, die sich aus eigener Erfahrung des Verkäufers, einer Kreditlimitvorgabe einer Kreditversicherung oder einer Kreditlimitempfehlung des KSV oder einer ähnlichen Organisation definiert, ist der Verkäufer berechtigt zusätzliche Sicherheiten, wie ganzer oder teilweiser Vorauskasse oder Besicherung durch eine unwiderrufliche Bankgarantie eines erstklassigen Bankinstitutes zu verlangen. Unabhängig davon gilt ausdrücklich, dass gelieferte Ware ausschließlich und bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Nebenforderungen im Eigentum der FS-Flooring Systems verbleiben (Eigentumsvorbehalt), wie in Punkt 7 weiter
  8. Zahlung hat gemäß Vereinbarung grundsätzlich jedoch in bar oder Scheck zu erfolgen. Diskontfähige Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber hereingenommen. Diskontspesen gehen zulasten des Käufers. Für die rechtzeitige Erhebung eines allfälligen Protestes wird keine Haftung übernommen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder das Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind wie Wechselprotest, Klagsführungen, Exekutionen usw. haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen ohne Rücksicht auf Fälligkeitsvereinbarungen zur Folge. FSFlooring Systems ist in diesem Falle auch berechtigt, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten sowie Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen durchzuführen. Vertreter sind nur aufgrund einer besonderen Vollmacht zum Inkasso berechtigt. Eine eventuelle Rabattgewährung wird durch die Eröffnung des Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers hinfällig. In diesem Fall gelten die gleichen Rechtsfolgen hinsichtlich Schadenersatz wie beim Zahlungsverzug (Punkt 5) vereinbart. Es werden in diesem Falle auch die gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig, auch soweit sie gestundet oder gesichert sind. Zahlungen werden jeweils auf die älteste offene Faktura angerechnet. Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn keine Rechnung mehr offen steht, für die ein Skontoabzug bereits verfallen ist. Die Verrechnung von Segenansprüchen mit Verbindlichkeiten gegenüber FS-Flooring Systems ist ausgeschlossen. Die Verpflichtung zu weiteren Lieferungen, besonders bei Abschlüssen, erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. Auch in diesem Falle gelten die gleichen Rechtsfolgen hinsichtlich Schadenersatzes wie bei Zahlungsverzug (Punkt 5) des Käufers.
  9. Mängelrügen oder Vorbehalte jeder Art sind seitens des Käufers binnen acht Tagen ab Erhalt der Lieferung mittels rekommandierten Schreibens vorzunehmen, widrigenfalls die Lieferung als in Ordnung befunden gilt. Der Käufer hat Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen FS-Flooring Systems bei sonstigem Verlust binnen drei Monaten nach Rechnungslegung gerichtlich geltend zu machen. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen gegen FSFlooring Systems ist mit dem Rechnungsbetrag betraglich beschränkt, darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Gewährleistung wird nur dem Käufer gegenüber übernommen: eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Desgleichen gelten Kontoauszüge der FS-Flooring Systems als in Ordnung befunden, falls seitens des Käufers eine Beanstandung dieser, unter konkreter Begründung hinsichtlich der einzelnen Posten, binnen 14 Tagen ab Übersendung nichterfolgte.
  10. Die gelieferten Waren, auch in Verbindung mit Leistungen, bleiben im Eigentum der FS-Flooring Systems bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der Nebenforderungen, bei Hingabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung. Solange dieses Eigentumsrecht besteht, ist FS-Flooring Systems berechtigt, über diese unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren jederzeit, bei fix gekaufter Ware auch nach Ablauf der Zahlungsfrist, allenfalls ohne Setzung einer Nachfrist, zu verfügen und von der jeweiligen Vereinbarung zurückzutreten. Eine Weiterveräußerung der gelieferten Waren ist dem Käufer nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet. Anfällige noch offene Verbindlichkeiten sind ab diesem Zeitpunkt sofort zu berichtigen. Bis zur vollen Erfüllung des Forderungsanspruches der FS-Flooring Systems ist es dem Käufer verboten, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von sämtlichen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Im Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Pfändung der Vorbehaltsware beim Käufer ist dieser verpflichtet, dem Vollzugsorgan das Eigentumsrecht der FS-Flooring Systems an dieser zur Kenntnis zu bringen und die FS-Flooring Systems unter Überlassung sämtlicher notwendiger Unterlagen (Pfändungsprotokoll) unverzüglich zwecks Wahrung ihrer Rechte von der Pfändung zu verständigen. Der Käufer trägt die Kosten für sämtliche Maßnahmen, welche zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware auf Kredit, so gehen die sich daraus ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung auf die FS-Flooring Systems über. Der Käufer ist so lange befugt, die Forderung einzuziehen, bis dies aufgrund seines Zahlungsverzuges oder seines Vermögensverfalles durch FS-Flooring Systems untersagt wird. In diesem Fall hat der Schuldner auf Verlangen der FS-Flooring Systems über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung seiner Forderungen und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehaltes Dritten gegenüber nachzureichen.
  11. In seltenen Fällen sind auf Veloursqualitäten nach der Verlegung bleibende Schattierungen („Shading“) zu beobachten. Da es sich bei „Shading“ um ein ortsspezifisches Phänomen handelt, entzieht es sich dem Einfluss der Teppichherstellung und -verlegung, weshalb hierfür auch keine Gewährleistung übernommen werden kann. Die Gebrauchtüchtigkeit ist durch das Auftreten von „Shading“ nicht beeinträchtigt. Der Endverbraucher, bzw. Abnehmer ist entsprechend zu informieren.
  12. Die gelieferte Ware ist unbeschadet der im Punkt 7 vereinbarten Frist auf alle Fälle VOR VERLEGUNG zu überprüfen. Reklamationen über bereits zu- oder eingeschnittene bzw. verlegte Ware können nicht mehr anerkannt werden. Bitte beachten Sie auch unbedingt die unter Punkt E betreffend „Shading“ angeführte Einschränkung bezüglich unserer Gewährleistung.
  13. Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess, Wien.
  14. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bzw. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern sie nicht im Widerspruch zu den vorstehenden angeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen.
  15. FS-Flooring Systems liefert ausschließlich zu den vorstehenden eigenen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und ist keinesfalls an Einkaufs-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen des Käufers oder seiner Beauftragten (Architekten, Generalunternehmer, Baufirmen, Subfirmen, Handwerker, Verleger, etc.] gebunden. Von vorstehenden Bedingungen abweichende oder ergänzende, insbesondere mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von FS-Flooring Systems ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers, die von den hier festgelegeten abweichen.

Back Office
Frau Biljana und Frau Ute sind erreichbar
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